Umstellung auf Chrom(VI)-freie Oberflächen
gemäß ELV-, ROHS- und WEEE-Richtlinien
Laut ELV vom 18. September 2000 ist die Verwendung vom 6-wertigem Chrom als Korrosionsschutz bei PKW ab dem 1.7.2007 nicht mehr zulässig.
Neben Chrom(VI)-haltigen Werkstoffen gilt dies gleichzeitig auch für Cadmium, Quecksilber, Blei, PBB und PBDE, welche alle seit dem 1.6.2006 für die Verwendung in elektronischen und elektrischen Geräten verboten sind (WEEE- und ROHS-Richtlinien der EU).
Bei Verbindungselementen spielt dies insofern eine Rolle, als dass Chrom(VI) zum Zwecke des Korrosionsschutzes in der Oberflächenbeschichtung von Verbindungselementen eingesetzt wird.
(Alle von Lederer vertriebenen Verbindungselemente aus unbeschichteten Werkstoffen (Edelstahl A1 – A5), sowohl Norm- als auch Standard- und Sonderteile, sind von diesen Richtlinien nicht betroffen. Die entsprechende Konformitäts-Erklärung finden Sie in unserem Download-Bereich.)
Bisherige Chrom(VI)-haltige Oberflächen
Die folgenden Beschichtungen, wie sie üblicherweise zum Korrosionsschutz verwendet werden, sind nicht mehr zulässig und müssen durch alternative Verfahren ersetzt werden:
Galvanische Beschichtungen
- Gelbchromatierung (auf Zink oder Zinklegierungsschichten)
- Schwarzchromatierung (auf Zink oder Zinklegierungsschichten)
Zinklamellen-Beschichtung
- Dacromet (bestehend aus Zink und Aluminium in einer Chromoxid-Matrix)
Alternative Chrom(VI)-freie Oberflächen
Mittlerweile stehen hochwirksame Beschichtungen zur Verfügung, die die o.g. in ihrer Korrosionsbeständigkeit z.T. sogar übertreffen:
Galvanische Beschichtungen
- Zink-Nickel + Topcoat-Versiegelung
- Zink-Eisen + Topcoat-Versiegelung
- Zink + Dünn- oder Dickschicht-Passivierung
Zinklamellen-Beschichtung
- Geomet
- Delta-Protekt
Detaillierte Informationen zu Inhaltsstoffen, Wirkungsweisen und Rostbeständigkeiten (in Abhängigkeit verschiedener Schichtdicken) stellen wir Ihnen in einer separaten Übersicht zur Verfügung:
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