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![]() ![]() Laut ELV vom 18. September 2000 ist die Verwendung vom 6-wertigem Chrom als Korrosionsschutz bei PKW ab dem 1.7.2007 nicht mehr zulässig. Bei Verbindungselementen spielt dies insofern eine Rolle, als dass Chrom(VI) zum Zwecke des Korrosionsschutzes in der Oberflächenbeschichtung von Verbindungselementen eingesetzt wird.
Die folgenden Beschichtungen, wie sie üblicherweise zum Korrosionsschutz verwendet werden, sind nicht mehr zulässig und müssen durch alternative Verfahren ersetzt werden:
Mittlerweile stehen hochwirksame Beschichtungen zur Verfügung, die die o.g. in ihrer Korrosionsbeständigkeit z.T. sogar übertreffen:
Detaillierte Informationen zu Inhaltsstoffen, Wirkungsweisen und Rostbeständigkeiten (in Abhängigkeit verschiedener Schichtdicken) stellen wir Ihnen in einer separaten Übersicht zur Verfügung:
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Begrifflichkeiten
ELV ... PBB, PBDE ... RoHS ... WEEE ... |
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