Global denken
CBAM: Carbon-Border-Adjustment-Mechanism
Europäisches CO₂-Grenzausgleichssystem
Der Klimawandel ist ein globales Problem, das globale Lösungen braucht.
Seit dem 1. Oktober 2023 ist die EU-Verordnung 2023/956 zum CBAM in Kraft. Diese müssen wir als Importeur berücksichtigen und unterliegen bereits ab Januar 2024 verschiedenen Berichtspflichten. Nach Ende der Einführungsphase im Dezember 2025 werden ab Anfang 2026 erweiterte Berichtspflichten und der Erwerb von sog. CBAM-Zertifikaten folgen.
Doch was steckt eigentlich dahinter?
Da die EU ihre eigenen Klimaziele erhöht und in vielen Nicht-EU-Ländern eine weniger strenge Klimapolitik herrscht, besteht die Gefahr einer sogenannten Verlagerung von CO₂-Emissionen. Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU ist ein Instrument, um den bei der Produktion kohlenstoffintensiver Güter, die in die EU gelangen, emittierten Kohlenstoff zu bepreisen und eine sauberere industrielle Produktion in Drittländern zu fördern.
Das CBAM wird zunächst für Einfuhren bestimmter Waren und ausgewählter Ausgangsstoffe gelten:
- Zement
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Düngemittel
- Strom und Wasserstoff
Und was bedeutet das für unsere Kunden?
Da wir für Sie importieren, übernehmen wir selbstverständlich auch alle Aufwände rund um das Thema CBAM für Sie. Als künftiger registrierter CBAM-Importeur stellen wir sicher, dass alle Lieferketten weiterhin reibungslos funktionieren. Außerdem werden wir die im Rahmen des CBAM erhobenen Daten nutzen, um unsere Lieferanten innerhalb unseres Lieferantenmanagements diesbezüglich zu bewerten und gemeinsam mit diesen auf eine emissionsärmere Produktion und eine Reduzierung des CO₂-Ausstoßes hinzuarbeiten.
Bei Fragen zur gesamten CBAM-Thematik steht Ihnen unser Projektteam gern zur Verfügung:
Hanna Dudel-Wiese | Fon +49/2333/8309-706 | hdudelwiese@lederer-online.com