Kennzeichnungen auf Produkten
Verbindungselemente dürfen nur dann nach dem vorbenannten Bezeichnungssystem gekennzeichnet werden und/oder beschrieben werden, wenn alle Anforderungen der DIN EN ISO 3506-1 erfüllt sind.
Schrauben
Alle Sechskantschrauben und Zylinderschrauben mit Innensechskant oder Innensechsrund und einem Gewindedurchmesser ≥ 5 mm sind wie nachfolgend dargestellt zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung ist verbindlich vorgeschrieben und muss die Stahlsorte und die Festigkeitsklasse und zusätzlich das Herstellerzeichen enthalten. Andere Schrauben können, wo dies möglich ist, in gleicher Weise gekennzeichnet werden (jedoch nur auf dem Schraubenkopf). Zusätzliche Kennzeichen dürfen angebracht werden, sofern dies nicht zu Verwechslungen führt.
A Sechskantschrauben
B Zylinderschrauben mit Innensechskant und Innensechsrund
1) Herstellerzeichen
2) Stahlsorte
3) Festigkeitsklasse
Stiftschrauben
Stiftschrauben mit einem Gewindedurchmesser ≥ 5 mm sind ebenfalls wie nachfolgend dargestellt zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss auf dem gewindefreien Teil der Stiftschraube erfolgen und Herkunftszeichen, Stahlsorte und Festigkeitsklasse enthalten. Falls eine Kennzeichnung auf dem gewindefreien Abschnitt nicht möglich ist, ist als Kennzeichnung die Angabe der Stahlsorte allein auf der Kuppe des mutternseitigen Endes zulässig.
Muttern
Muttern mit einem Gewindedurchmesser ≥ 5 mm sind obligatorisch mit Herkunftszeichen, Stahlsorte und Festigkeitsklasse zu kennzeichnen, soweit dies technisch möglich ist. Die Kennzeichnung auf einer Auflagefläche ist zulässig und darf dann nur vertieft angebracht sein. Wahlweise ist auch eine Kennzeichnung auf den Schlüsselflächen zulässig. Sind die Muttern mit Rillen gekennzeichnet (für den Werkstoff) und ist die Festigkeitsklasse nicht angegeben, dann gilt Festigkeitsklasse 50 bzw. 025.
A Muttern Typ 1
B Niedrige Muttern
1) Herstellerzeichen
2) Stahlsorte
3) Festigkeitsklasse
C Alternative Rillenkennzeichnung (nur Stahlgruppen A 2 und A 4)