Umstellung auf Chrom(VI)-freie Oberflächen
gemäß ELV-, ROHS- und WEEE-Richtlinien
Laut ELV vom 18. September 2000 ist die Verwendung vom 6-wertigem Chrom als Korrosionsschutz bei PKW ab dem 1.7.2007 nicht mehr zulässig.
Neben Chrom(VI)-haltigen Werkstoffen gilt dies gleichzeitig auch für Cadmium, Quecksilber, Blei, PBB und PBDE, welche alle seit dem 1.6.2006 für die Verwendung in elektronischen und elektrischen Geräten verboten sind (WEEE- und ROHS-Richtlinien der EU).
Bei Verbindungselementen spielt dies insofern eine Rolle, als dass Chrom(VI) zum Zwecke des Korrosionsschutzes in der Oberflächenbeschichtung von Verbindungselementen eingesetzt wird.
(Alle von Lederer vertriebenen Verbindungselemente aus unbeschichteten Werkstoffen (Edelstahl A1 – A5), sowohl Norm- als auch Standard- und Sonderteile, sind von diesen Richtlinien nicht betroffen. Die entsprechende Konformitäts-Erklärung finden Sie in unserem Download-Bereich)
Bisherige Chrom(VI)-haltige Oberflächen
Die folgenden Beschichtungen, wie sie üblicherweise zum Korrosionsschutz verwendet werden, sind nicht mehr zulässig und müssen durch alternative Verfahren ersetzt werden:
Galvanische Beschichtungen
- Gelbchromatierung (auf Zink oder Zinklegierungsschichten)
- Schwarzchromatierung (auf Zink oder Zinklegierungsschichten)
Zinklamellen-Beschichtung
- Dacromet (bestehend aus Zink und Aluminium in einer Chromoxid-Matrix)
Alternative Chrom(VI)-freie Oberflächen
Mittlerweile stehen hochwirksame Beschichtungen zur Verfügung, die die o.g. in ihrer Korrosionsbeständigkeit z.T. sogar übertreffen:
Galvanische Beschichtungen
- Zink-Nickel + Topcoat-Versiegelung
- Zink-Eisen + Topcoat-Versiegelung
- Zink + Dünn- oder Dickschicht-Passivierung
Zinklamellen-Beschichtung
- Geomet
- Delta-Protekt
Detaillierte Informationen zu Inhaltsstoffen, Wirkungsweisen und Rostbeständigkeiten (in Abhängigkeit verschiedener Schichtdicken) stellen wir Ihnen in einer separaten Übersicht zur Verfügung:
Begrifflichkeiten
Ausnahmeregelungen ...
... Außer bei Ersatzteilen für Altgeräte ist die Verwendung der verbotenen Stoffe auch bei einigen genau definierten Anwendungsfällen weiterhin zugelassen (spezielle Einsatzgebiete dieser Stoffe wie z.B. in Leuchtmitteln).
ELV ...
... End of Life Vehicles (EU-Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG vom 18.9.2000) in Kraft getreten am 1.7.2003, Karenz bis 30.6.2007
PBB, PBDE ...
... polybromierte Biphenyle, polybromierte Diphenylether (flammhemmende Zusätze in Kunststoffen)
RoHS ...
... Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic equipment (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten).
2002 von der EU verabschiedet (Richtlinie 2002/95/EG), gilt für alle elektrischen und elektronischen Geräte, welche nach dem 1.7.2006 in Verkehr gebracht werden. Betroffen sind die sechs links genannten Werkstoffe, bei denen krebserregende bzw. gesundheitsschädigende Wirkungen nachgewiesen wurden.
WEEE ...
... Waste Electrical and Electronical Equipment (Elektro- und Elektronikalt-/schrottgeräte), EU-Richtlinie 2002/96/EG, s. ROHS