Was ist der Carbon-Border-Adjustment-Mechanism (CBAM)?
Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist ein EU-Instrument, das gleiche Wettbe-werbsbedingungen im Klimaschutz schaffen soll. Werden besonders emissionsintensive Waren wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Dünger, Strom sowie bestimmte Vor- und Nachprodukte aus Drittstaaten eingeführt, sorgt CBAM dafür, dass diese Importe einen vergleichbaren CO₂-Preis tragen wie Waren, die in der EU hergestellt werden.
Die CBAM-Pflichten erfassen alle Produkte der KN-Positionen 7301-7311, 7318 und 7326 - darunter Schrauben, Muttern, Niete und weitere Verbindungselemente.
Der Mechanismus stützt sich auf das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) – den europäi-schen Markt, auf dem Treibhausgasemissionen bepreist werden. Importierende Unternehmen müssen künftig CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich am EU-ETS orientiert.
Ab 2026 dürfen CBAM-Waren nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern importiert werden. Selbstverständlich hat sich die Lederer GmbH frühzeitig für diesen Status qualifiziert und die entsprechende Zulassung durch das Umweltbundesamt erhalten.
Lederer als Vorreiter in der Übergangsphase
Seit Beginn der Übergangsphase am 1. Oktober 2023 hat die Lederer GmbH intensiv an der Umsetzung von CBAM gearbeitet. Wir haben unsere Lieferanten frühzeitig eingebunden und konnten bereits während der Übergangsphase einen Großteil unserer Importe mit den von den Lieferanten bereitgestellten Echtdaten melden. Diese Pionierarbeit hat uns geholfen, frühzeitig CBAM-orientierte Prozesse zu etablieren und Vertrauen bei unseren Partnern aufzubauen.
Neue Anforderungen ab 01.01.2026
Die CBAM-Regelphase bringt einige wichtige Neuerungen, die wir im Folgenden für Sie zusammenfassen:
1. Übergang zur Regelphase
Die Übergangsphase (Okt. 2023 – Dez. 2025) diente dazu, über Emissionen zu lernen und quartalsweise zu berichten. Mit dem 1. Jan. 2026 beginnt die Regelphase mit jährlicher CBAM-Erklärung und erstem Zertifikaterwerb.
2. Zugelassener CBAM-Anmelder
Ab 2026 dürfen CBAM-Waren ausschließlich von Unternehmen importiert werden, die den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders besitzen.
3. Kauf und Abgabe von Zertifikaten
Die Anzahl der zu erwerbenden CBAM-Zertifikate bemisst sich an den gemeldeten Emissi-onen. Der Verkauf der Zertifikate startet 2027; die Zertifikate für die Importe aus 2026 müs-sen dann in 2027 rückwirkend für das Jahr 2026 gekauft werden. Die Bepreisung der CO₂ Emissionen läuft also faktisch heute schon!
4. Emissionsdaten und Verifizierung
Die zu meldenden Emissionsdaten können auf Standardwerten der EU-Kommission oder auf Echtdaten der Hersteller basieren. Zu beachten ist, dass Standardwerte deutlich hö-here Kosten als Echtdaten verursachen. Auf Echtdaten kann allerdings nur zurückgegriffen werden, wenn diese von einem akkreditierten Verifizierer geprüft wurden. Die EU arbeitet derzeit an der Akkreditierung dieser Prüforganisationen. Es ist derzeit davon auszugehen, dass sie ab Q4 2026 ihre Arbeit aufnehmen werden. Wann unsere Lieferanten in Asien aber tatsächlich verifiziert werden, ist derzeit für uns schwer abzuschätzen.
Umgang mit offenen Fragen
Viele Detailregelungen – z.B. zur Datenverifizierung, zu Standardwerten für Vorprodukte und zur Ausweitung des Warenkreises ab 2028 – werden derzeit noch von der EU finalisiert. Wir bereiten uns jedoch gemeinsam mit unseren Lieferanten intensiv auf die kommenden Anforde-rungen vor und stehen mit ihnen in ständigem Kontakt, um die Datenerhebung zu optimieren und sie schon jetzt auf den Verifizierungsprozess vorzubereiten.
Haben Sie Fragen zum CBAM? Unsere CBAM-Beauftragte Hanna Dudel-Wiese steht Ihnen gerne zur Verfügung: hdudelwiese@lederer-online.com
Kontaktieren Sie uns – gemeinsam gestalten wir eine nachhaltigere Zukunft.

